Die Vertragsbedingungen von Haase's Heuhof
- Sicherheit
Im gesamten, auch durch Schilder gekennzeichneten Bereich (Schlaf- und Tobeboxen), ist das Rauchen sowie der Gebrauch von Feuer absolut verboten.
Zu Beginn des Aufenthaltes erfolgt eine Einweisung und Sicherheitsbelehrung. Die Regeln sind unbedingt zu beachten. Eltern sowie die zuständigen Betreuer beaufsichtigen die Kinder.
- Gastaufnahmevertrag
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Aufenthalt/die Aktivität vom Gast bestellt und vom Heuhotel mündlich und/oder schriftlich bestätigt ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die bestellte Leistung zu erbringen. Anderenfalls ist dem Gast Schadensersatz zu leisten. Sind Teilleistungen wegen höherer Gewalt oder aus Gründen der Sicherheit des Gastes nicht möglich, so ist der Vermieter von Schadenersatz befreit.
- Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die bestellten Leistungen und die Vertragsdauer zu bezahlen. Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Reisebeginn wird die Anzahlung als Kostenvergütung einbehalten. Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn werden 50% bei späterer Absage oder Nichtantritt 80% des Reisepreises fällig. Diese Abrechnung erfolgt unabhängig von den Gründen, die zum Rücktritt führen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
- Sofern nicht anders vereinbart, beginnt das Mietverhältnis am Anreisetag um 15:00 und endet am Abreisetag um 11:00.
- Erfüllungsort ist der Beherbergungsort.